Für Pferde, die die Anlage des Reitverein Lorsch e.V. nutzen, ist eine jährliche Anlagennutzungsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr wird jährlich im Mai abgebucht.
Die Anlagennutzung wird pferdebezogen berechnet. Werden vom einem Besitzer oder dessen Reitbeteiligung mehrere Pferde auf der Anlage bewegt, so ist für die entsprechende Anzahl der Pferde Anlagennutzung zu entrichten, auch wenn die Pferde nie zeitgleich die Anlage nutzen.